Auch wenn Italien in der EU liegt, gibt es doch einige Bestimmungen bezüglich der Ein - und Ausfuhr von Waren innerhalb der EU zu beachten. Nachfolgend haben wir für Euch einmal die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Aus den EU - Ländern dürfen für private Zwecke Waren ohne mengen - und wertmäßige Beschränkungen eingeführt werden. Ausgenommen hiervon sind Pflanzen, Tiere, neu erworbene Fahrzeuge und Waffen.
Ohne Nachweis des privaten Zwecks gelten folgende Richtmengen:
Alkohol
10 Liter Spirituosen
10 Liter Alkopops
20 Liter Zwischenerzeugnisse (Likörwein, Wermutwein)
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein)
110 Liter Bier
Tabakwaren
800 Stück Zigaretten
oder
400 Stück Zigarillos
oder
200 Stück Zigarren
oder
1 KG Rauchtabak
Andere Waren
10 Kg Kaffee
Kraftstoff
Eine Tankfüllung und ein
Reservekanister (10 Liter)